Bei bestehender Indikation werden die Kosten für Psychotherapie von den Krankenkassen übernommen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch. Nach den sogenannten "Probatorischen
Sitzungen" wird ein Antrag auf Kostenübernahme bzw. Bewilligung der Psychotherapiesitzungen gestellt. Je nach Indikation werden Anträge auf Kurzzeit-, Langzeit-, oder Akuttherapie gestellt.
Die Kosten für die Probatorischen Sitzungen werden im Regelfall von den Kassen übernommen.